HCC Rostock

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Hausordnung

Die Hausordnung dient der geregelten Benutzung sowie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Räumlichkeiten des Holiday City Centers Rostock (HCC). Die Beachtung der Hausordnung liegt im eigenen Interesse aller Nutzer, Mieter, Mitglieder und Besucher des HCC. Alle Nutzer, Mieter, Mitglieder und Besucher des HCC erkennen mit der Buchung eines vom HCC/dem Betreiber angebotenen Angebotes oder sonstigen Zugangsberechtigungen, spätestens jedoch mit dem Betreten des HCC, die Hausordnung als verbindlich an.

Die Dienst-, Maschinen- und Personalräume dürfen von den Nutzern, Mietern, Mitgliedern und Besuchern nicht betreten werden. Bei Schulveranstaltungen ist das Lehrpersonal für die Beachtung der Hausordnung verantwortlich.

Die Einrichtungen des HCC sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei mutwilligen Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Reinigungsaufwand.

Jeder/s Nutzer, Mieter, Mitglied und Besucher des HCC ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er weder Dritte, noch sich selbst gefährdet und keinen Sachschaden anrichtet. Es ist untersagt, das HCC erkennbar betrunken, unter Drogeneinfluss oder in einem sonstigen Zustand, der die Geschäfts-, Urteils- oder Reaktionsfähigkeiten in erheblichem Maße beeinträchtigt, zu betreten.

Jeder/s Nutzer, Mieter, Mitglied und Besucher des HCC hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt, sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten und andere Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. Es ist auf dem gesamten Gelände des HCC - dies betrifft auch die Außenanlagen - insbesondere nicht gestattet:

  • Das Benutzen der Sporteinrichtungen des HCC ohne Entrichtung der Gebühr
  • Das Mitführen, Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern
  • Das Mitführen von Waffen, Alkohol, Drogen, Getränken in Glasflaschen und Speisen
  • Das Mitführen von Gassprühdosen mit schädlichem Inhalt
  • Das Mitführen von ätzenden oder färbenden Substanzen
  • Das Mitführen von Gegenständen, die als Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können
  • Das Mitführen von Tieren
  • Das Rauchen in allen Räumlichkeiten des HCC
  • Das Vornehmen von feuergefährlichen Handlungen jeglicher Art
  • Das Beschriften, Bemalen oder Bekleben baulicher Anlagen oder Einrichtungen
  • Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
  • Das Verkaufen von Waren, Dienstleistung und Zugangsberechtigungen
  • Das Verteilen von Drucksachen zu und die Durchführung von Sammlungen.

Nutzer, Mieter, Mitglieder und Besucher, die wiederholt gegen diese Vorschriften verstoßen, können durch das HCC/den Betreiber zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung des HCC ausgeschlossen werden.

In allen Sporträumen des HCC darf nur mit sauberen und nicht abfärbenden Sportschuhen und geeigneter Sportkleidung trainiert werden. Ausgeliehene Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln und vor dem Verlassen des HCC am Counter zurückzugeben. Beschädigungen an der Halle, ihren Ausstattungen oder den Geräten sind dem Aufsichtspersonal des HCC unverzüglich zu melden.

Die Benutzung der Einrichtungen des HCC geschieht auf eigene Gefahr. Das HCC/der Betreiber haften bei Personen- oder Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung für Personen oder Sachschäden, die den Besitzern durch Dritte, z.B. andere Nutzer, Mieter, Mitglieder und Besucher, entstehen, ist ausgeschlossen.

Das Hausrecht haben die Mitarbeiter der Firma des HCC/des Betreibers und bei Veranstaltungen auch die Mitarbeiter des beauftragten Sicherheits- und Ordnungsdienstes, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Hausordnung sorgen. Diese sind auf Anweisung des Betreibers berechtigt, Nutzern, Mietern, Mitgliedern und Besuchern nach Maßgabe der Hausordnung Weisungen zu erteilen und Taschenkontrollen auf nicht erlaubte Gegenstände durchzuführen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Nutzer, Mieter, Mitglieder und Besucherkönnen bei Zuwiderhandlung gegen diese Hallenordnung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes - auch für noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen - aus dem HCC verwiesen werden. Die Sicherheit und Ordnung im HCC darf nicht beeinträchtigt werden. Bei Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) bleibt die Stellung eines Strafantrags vorbehalten.

Die Hausordnung tritt am 01. Oktober 2014 in Kraft.

 

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