HCC Rostock

Freizeit für die Seele
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden AGB gelten für das gesamte Holiday City Center Rostock (HCC) inklusive Außenanlagen und Parkplätze und für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche/rechtsgeschäftsähnliche Handlungen der ATOXI Sport GmbH mit/gegenüber den Mietern, Nutzern und Besuchern. Sie sollen dabei helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt im HCC so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass sich alle wohl fühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern. Durch das Betreten des HCC mit seinen Außen- und Innenanlagen durch den Nutzer/das Mitglied oder die Reservierung von Sport-, Wellness-, Freizeit- und Gastronomiebereichen gelten die AGB des HCC/des Betreibers in allen Punkten als bekannt und werden wirksam. Neben den hier vorliegenden allgemeinen Regeln haben wir für die verschiedenen Sport-, Wellness-, Freizeit-, Gastronomie- und sonstigen Bereiche und Buchungssysteme teilweise noch spezielle gesonderte - den jeweiligen Teilbereich betreffende - Regelungen geschaffen, die dem Nutzer/dem Mitglied im jeweiligen Bedarfsfall bekannt gemacht werden und dann ebenfalls Bestandteil der Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen sind.

2. Hausordnung

Alle Nutzer und Mitglieder des HCC unterliegen der aktuellen Hausordnung, die für jeden gut sichtbar im Eingangsbereich des HCC ausgehängt, an den Countern zum Mitnehmen ausgelegt und auch auf http://hcc-rostock.de einsehbar ist.

3. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Das HCC und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend und sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an den Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind den Mitarbeitern des HCC unverzüglich mitzuteilen.
Das Mitbringen von Tieren in das Gebäude ist nicht gestattet. Das Anbringen von Plakaten, das Auslegen von Werbematerial o.ä. bedarf einer vorherigen und schriftlichen Genehmigung durch die ATOXI Sport GmbH, die jederzeit widerrufen werden kann. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Rauchen bzw. dampfen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des HCC gestattet. In allen anderen Räumlichkeiten besteht ein striktes Rauch- und Dampfverbot.
Jeder Nutzer/jedes Mitglied hat den Anweisungen des Personals des HCC Folge zu leisten. Die Sportbereiche dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen mit nicht abfärbender Sohle betreten werden. Alle Sportbereiche dürfen ausschließlich von den Nutzern/ Mitgliedern unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln und ausschließlich in Sportkleidung genutzt werden. Das Betreten und Benutzen der Sport-, Wellness-, Freizeit-, und Gastronomiebereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Unfälle sind unverzüglich an den Countern mittels Nutzung eines Unfallmeldebogens schriftlich anzuzeigen. Bei mutwilliger Beschädigung der Anlage, unsportlichem Verhalten oder Beleidigung des Personals, von Mitspielern, anderen Nutzern oder Zuschauern erfolgt ein sofortiger Verweis aus dem HCC, verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Sämtliche Einrichtungen des HCC sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung anderer Nutzer auszulegen. Fundsachen sind im jeweiligen Bereich am Counter abzugeben.

4. Buchungen

Zur Nutzung des Sport-, Freizeit- und Wellnessbereiches ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Miet-/Nutzungsvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen. Das HCC als Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Nutzer/Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Buchungen erfolgen über den Namen des Nutzers. Eine Dokumentation mit Namen, vollständiger Anschrift und Telefonnummer (sichere Erreichbarkeit) ist erforderlich. Wer diese Daten nicht bekanntgeben möchte, kann leider nicht Gast unseres Hauses sein und somit unsere Angebote nicht nutzen.
Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Nutzer/Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Nutzer/Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht anderweitig vermietet wird. Buchungen von Einzelleistungen - egal ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder online - sind verbindlich. Anmietungen und Nutzungen im Rahmen eines vom Betreiber angebotenen Abonnements oder einer Mitgliedschaft können nur unter Anerkennung der dort aufgeführten Regelungen des Betreibers schriftlich vorgenommen werden. Sind Regelungen auf den Angebots- und Preislisten des HCC über Aushang und Auslage im Foyer und über die Internetseite www.hcc-rostock.de bekannt gemacht worden, so werden sie verbindlicher Bestandteil dieser AGB. Das Mitbringen von Kindern ist gestattet. Die Kinder unterliegen in der Zeit ihrer Anwesenheit immer der Obhut- und Aufsichtspflicht ihrer Eltern bzw. der von den Eltern dazu bestimmten Aufsichtsperson, die mindestens 18 Jahre alt sein muss. Die Nutzung der Sport-, Freizeit- und Wellnessbereiche ist auch für Kinder entgeltlich und erst nach Einweisung durch Trainer/Personal des HCC möglich. Kinder unter 12 Jahren ist die Fitnessgerätenutzung untersagt. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung des Wellnessbereiches ausschließlich am Familientag - das ist Sonntag in der Zeit von 10 bis 17 Uhr - gestattet.

5. Öffnungs- und Spielzeiten

Die generellen Öffnungszeiten des HCC sind im Foyer öffentlich ausgehängt und ausgelegt sowie auf der Internetseite www.hcc-rostock.de veröffentlicht. Das HCC ist berechtigt, die Öffnungszeiten entsprechend betrieblicher Abläufe zu ändern. Schließzeiten wegen baulicher Maßnahmen von mehr als 5 Tagen sind den Nutzern/ Mitgliedern des HCC rechtzeitig durch Aushänge und auf der Internetseite bekannt zu geben. Die daraus entstehenden Einschränkungen berechtigen die Nutzer/Mitglieder nicht, Beitragszahlungen einzustellen. Der Betreiber wird den Nutzer/Mitgliedern entsprechende Ausweichzeiten als Ersatz anbieten. Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit für 60 Minuten, es sei denn, dies ist in der aktuellen Preisliste (siehe Punkt 6) anders geregelt. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren im HCC. Ein Betreten der Sportbereiche ist erst zum jeweils gebuchten Stundenbeginn möglich. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird dem Nutzer jede angefangene Stunde berechnet. Die Nutzung erfolgt generell innerhalb der Öffnungszeiten des HCC, die sich saisonal und nachfragebedingt ändern können. Änderungen des Leistungsangebots bleiben vorbehalten.

6. Preise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus den aktuellen Preislisten des HCC die über Aushang und Auslage an den Countern und über die Internetseite www.hcc-rostock.de bekannt gemacht. In der Platzmiete bzw. dem Entgelt für die Nutzung des Wellness-, Ballsport-, Fitness- und Kursbereiches ist neben dem gebuchten Angebot auch die Benutzung der Umkleiden und der Duschen enthalten. Der vereinbarte Preis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Rückerstattung für im Voraus gezahlte Beträge für Abonnements, Mitgliedschaften, Wertkarten oder Trainingsprogramme ist nicht möglich. Macht der Nutzer oder das Mitglied von dem ihm eingeräumten Nutzungsrecht nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch, berührt dies weder die Vertragslaufzeit, noch die Entgeltpflicht. Für den Spindschlüssel muss an der Schlüsselausgabe ein Pfand hinterlegt werden. Zur Vermeidung der Abgabe von Wertgegenständen bietet das HCC dem Mitglied/Nutzer eine Kautionszahlung in Höhe von 10,- € an, die bei Schlüsselabgabe wieder ausgezahlt werden. Das HCC/der Betreiber haftet nicht für den Verlust von als Pfand abgegebenen Wertgegenständen. Wird durch den Verlust des dem Nutzer/Mitglied ausgehändigten Schrankschlüssels der Austausch des gesamten Schlosses notwendig, bzw. muss ein neuer Schlüssel gefertigt werden, so hat der Nutzer/das Mitglied die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Die dem Nutzer/Mitglied gesetzlich eingeräumte Entlastungsmöglichkeit hinsichtlich des fehlenden Verschuldens bleibt unberührt. Im Falle des Verlusts der HCC-Card wird seitens des HCC gegen eine Gebühr von 10,- € ein Ersatz ausgestellt.

7. Vereinbarungslaufzeiten Mitgliedsverträge und Abonnements

Der Vereinbarungszeitraum bestimmt sich durch das in der Nutzungsvereinbarung ausgewiesene Startdatum sowie die dort genannte Laufzeit. Die Kündigungsfrist ist in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung geregelt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim HCC oder dem Betreiber per E-Mail (info@hcc-rostock.de), durch persönliche Übergabe oder per Post mit eingeschriebenem Brief. Zeitlich befristete Abonnements können nicht gekündigt werden - allerdings kann der Abonnent seine gebuchten Platzstunden einem Dritten überlassen oder das HCC beauftragen, die betreffenden gebuchten Stunden an andere Interessenten zu vermieten und ihm im Erfolgsfall über die erzielten Einnahmen abzüglich eines angemessenen Kostenaufwandes eine Gutschrift zu erteilen. Das HCC/der Betreiber behält sich vor, das Angebot an Einrichtungen, Trainingsgeräten, Kursen, Programmen und Zeiten im Zeitablauf zu modifizieren. Weiterhin ist es möglich, dass ein angebotenes Programm oder ein Kurs wegen Erkrankung oder plötzlicher Verhinderung des Kursleiters nicht stattfinden kann oder ein Trainingsbereich oder einzelne Einrichtungen wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten befristet nicht zur Verfügung stehen. Soweit dies in Art und Umfang den Kern der geschlossenen Vereinbarung nicht berührt, leiten sich aus den vorstehend geschilderten Sachverhalten keine Beitragsminderungs- oder Kündigungsgründe für den Nutzer/das Mitglied ab.

8. Zahlung von Beiträgen der Mitglieder

Für geschlossene Mitgliedsverträge zur Nutzung einzelner oder mehrer Bereiche des HCC gilt wie folgt: Die vertraglich festgelegen Beiträge und Gebühren werden jeweils zu den in der Nutzungsvereinbarung festgelegen Zeitpunkten (Abbuchungsintervallen) fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Das Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Lastschriftrückläufer werden ohne Mitteilung an das Mitglied mit der nächsten Abbuchung – inklusive der Rücklastgebühren - erneut erhoben. Kommt auch diese Lastschrift zurück, erfolgt eine Zahlungsaufforderung an das betreffende Mitglied, bei der auch der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand in Höhe einer Pauschale von € 20,00 berechnet werden kann wird. Das Mitglied verpflichtet sich, für jederzeit ausreichende Deckung auf dem zur Beitragszahlung benannten Konto zu sorgen. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem HCC/dem Betreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der Betreiber berechtigt, den Gesamtbetrag der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig zu setzen.

9. Ausfallzeiten

Dem Mitglied wird geraten, sich im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen an einen der betreuenden Trainer zu wenden, um die Trainingsplanung ggf. auf die Situation abzustellen. Wird seitens des behandelnden Arztes eine Trainingspause von mehr als vier Wochen angeordnet oder empfohlen, so kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für die Mitgliedsvereinbarung eine Ruhezeit vereinbart werden. Die jeweilige Vereinbarungslaufzeit verlängert sich exakt um die jeweilige Ruhezeit. Für den Fall einer Schwangerschaft gilt eine identische Vorgehensweise. Ärztliche Atteste sind innerhalb von 3 Tagen vorzulegen, Beitragserstattungen aufgrund von rückwirkenden Attesten sind grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall einer durch Ausbildung oder Beruf bedingten Abwesenheit von mehr als einem Monat kann unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers ebenfalls eine Ruhezeit vereinbart werden, die sich an die jeweilige Vereinbarungslaufzeit anschließt. Für die Ruhezeitvereinbarung wird ein Ruhebeitrag von 10,- € je Ruhemonat erhoben. Der Fall eines Wohnsitzwechsels mit mehr als 40 Entfernungskilometern zum HCC rechtfertigt eine Aufhebung der Vereinbarung zu dem auf das entsprechende Datum folgende Monatsende, eine entsprechende Meldebescheinigung ist vorzulegen.

10. Gesundheit und Doping

Jeder Nutzer des HCC trägt selbst dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung/Buchung keine gesundheitlichen Probleme die Teilnahme am gewählten Angebot in Frage stellen. Mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung verpflichtet sich der Nutzer/das Mitglied zur Einhaltung aller Regeln und organisatorischen Vorgaben des HCC/des Betreibers, die zum Zweck eines reibungslosen Trainingsablaufs und konfliktfreien Miteinanders sowie einer einwandfreien Sicherheit und Hygiene ins Leben gerufen wurden. Gegenüber anderen Mitgliedern ist die gebotene Rücksicht einzuhalten, Geräte und sonstige Studioeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Nutzer/das Mitglied verpflichtet sich, eventuell vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen im Beratungs- oder Anamnesegespräch zu nennen. Ebenso verpflichtet sich der Nutzer/das Mitglied – im eigenen Interesse – den Anweisungen und Empfehlungen der Trainer Folge zu leisten, um jeglichen gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen. Das HCC bietet vielfältige Formen der Trainingsbetreuung an. Beratungs- und Betreuungstermine mit kompetenten Trainern können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten jederzeit mit den Trainern am Counter im Sportbereich abgesprochen werden. Das HCC bietet Betreuungsleistungen an, es gehört jedoch in den Pflichtbereich des Nutzers/des Mitglieds, diese Leistungen entsprechend abzurufen. Der Nutzer/das Mitglied verpflichtet sich, bei jedem Trainingsbesuch des HCC ordnungsgemäß einzuchecken. Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist obligatorisch. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds/des Nutzers dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das HCC mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Das HCC/der Betreiber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied/ der Nutzer hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. Das HCC/der Betreiber behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

11. Parkplätze

Für die Nutzer des HCC stehen die Parkplätze während der Nutzungszeit kostenlos zur Verfügung.

12. Hausrecht und Haftungsausschluss

Die ATOXI Sport GmbH - deren Mitarbeiter und Bevollmächtigte - üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der ATOXI Sport GmbH sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externer Veranstalter, der Besucher, Mitspieler, Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen, ist gegenüber Mietern, Nutzern, Mitgliedern und Besuchern des HCC bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage - auch auf den Zufahrten und Parkplätzen - gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzung oder Diebstahl/Verlust von Ausrüstung sowie bei Entwendung und/oder Beschädigung von Fahrzeugen. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Schränken begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Die Schränke sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das HCC ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen. Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich auf das eigene Risiko des Nutzers/des Mitglieds. Gesundheitliche Risiken sind zuvor mit dem Arzt abzuklären. Das HCC/der Betreiber oder seine Mitarbeiter haften nicht bei Sach- und Personenschäden, die sich der Nutzer/das Mitglied bei Training an den Geräten, bei Teilnahme an einem der angebotenen Kurse oder bei sonstigen vom HCC angebotenen sportlichen Aktivitäten zuzieht, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Liegengebliebene Gegenstände und sonstige Fundsachen verpflichten das HCC nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.

13. Zuwiderhandlung

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrages bzw. Nutzungsentgeltes sowie weiter gehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

14. Bildrechte/Datenschutz

Mit Betreten des HCC erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitglied, Nutzer, Besucher) damit einverstanden, dass er jederzeit fotografiert werden kann. Ebenso ist jeder Mieter, Nutzer und Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf http://hcc-rostock.de oder in Broschüren des HCC oder anderen Werbematerialen veröffentlicht zu sehen.
Das HCC/der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personengebundene Daten der Nutzer des HCC selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bzw. der Optimierung der Trainingsbedingungen dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden eingehalten. Zu Zwecken der Mitglieder-/Nutzer- Identifikation und –Betreuung ist das Anfertigen eines Digitalfotos für den Mitgliedsausweis und die Centersoftware obligatorisch. Mit Eintragung der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer bzw. der Adresse auf dem Mitgliedsformular /dem Abonnementantrag oder bei sonstigen Buchungen überträgt das Mitglied/der Nutzer dem HCC/dem Betreiber das Recht, ihn auf diese Weise zu kontakten bzw. Informationen zu übersenden.

15. Schlussbestimmungen

Das Mitglied/der Abonnent bestätigt mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung, die vorstehenden Bedingungen sorgfältig gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Der Einzelnutzer bestätigt dies spätestens mit der Buchung einer vom HCC/dem Betreiber angebotenen Leistung. Die Parteien vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird. Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Nutzungsvereinbarung bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Bei Streitigkeiten gilt Rostock als vereinbarter Gerichtsstandort.

 

Ende der AGB

 

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